AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma GastroPlus24
Inhaber: René Bruder e.K.
Diesingweg 33
45894 Gelsenkirchen
sowie AGB für die Nutzung des Webshops
www.gastroplus24.de

Die Firma GastroPlus24 schließt Verträge mit Unternehmern und beliefert ausschließlich
Unternehmer gemäß § 14 BGB.
Ein Vertrieb an Verbraucher gemäß § 13 BGB erfolgt durch die Firma GastroPlus24
ausdrücklich nicht.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich daher ausschließlich an
Kunden und damit an Unternehmer, welche mit der Firma GastroPlus24 in Geschäftskontakt
treten. Die folgenden AGB richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher, mit Verbrauchern
werden keine Verträge abgeschlossen.
Der Nutzer des Webshops ist verpflichtet im Rahmen des Bestellvorgangs zu bestätigen und zu
versichern, dass er als Unternehmer und im Rahmen seiner Unternehmereigenschaft den
Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Firma GastroPlus24 wünscht.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für alle unsere
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend auch: „Käufer“).
(2) Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. geltender gesetzl. USt.
(3) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung be-
weglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware
selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die AGB gelten in ihrer je-
weiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf
und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem
Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(4) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbe-
standteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis
gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die
Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB, wenn über
den Inhalt derartiger Vereinbarungen ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestäti-
gung getroffen wurde.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns
gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt
oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(7) Wir weisen darauf hin, dass der Link zu der Online-Plattform der EU-Kommission zur außer-
gerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) derzeit noch nicht erreichbar ist. Wir
werden an dieser Stelle den Link einstellen, sobald die OS-Plattform online gestellt wird.
(8) Entsprechend den geltenden EU-Richtlinien finden Sie unter folgendem Link die Online Dis-
pute Resolution Plattform der Europäischen Kommission.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Käufer kann aus unserem Sortiment, welches über die Onlineplattform
www.gastroplus24.de dargestellt wird, Produkte, insbesondere die dort angegebenen Waren
auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb
sammeln. Über den Link „Warenkorb“ gelangen Sie zu einer Aufstellung, in der jeweils aktuell
die vom Kunden bisher ausgesuchten Waren aufgeführt werden. Sie können hier auch die
Anzahl der Artikel ändern oder die Artikel aus dem Warenkorb komplett entfernen. Vor Ab-
schicken einer Bestellung kann der Käufer die Daten im Warenkorb (Anzahl, etc.) jederzeit
ändern und einsehen. Nach dem Ändern der Anzahl der Produkte oder dem Entfernen eines
Produktes aus dem Warenkorb klicken Sie bitte auf den Button „Aktualisieren“. Der Warenkorb
wird dann entsprechend Ihrer Wünsche aktualisiert. Hat der Käufer sich dazu entschieden,
den Kauf durchzuführen, klickt er auf den Button „Zur Kasse“. Hierbei müssen Sie zunächst
bestätigen, dass Sie den Webshop als Unternehmer zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. 
Anschließend kann sich der Käufer, sofern er bereits Kunde ist, mit seiner E-Mail-Adresse
und Kundennummer/und dem ihm zugewiesenen Passwort anmelden oder ein persönliches
Kundenkonto eröffnen. Die hierfür erforderlichen Daten werden in einer Datenerfassungsmaske
abgefragt und dienen lediglich zur Identifikation des Vertragspartners und Abwicklung des
Kaufvertrages. 
(2) Nach der Anmeldung kann der Käufer noch die Rechnungs- bzw. Lieferadresse anpassen.
In einem nächsten Schritt kann der Kunde eine der von uns angebotenen Zahlungsmethoden
auswählen. Wir bieten derzeit die folgenden Zahlungsmethoden an:

  • Barzahlung bei Abholung
  • Vorkasse
  • Paypal
  • Sofortüberweisung
  • per Nachnahme
  • Amazon Pay

Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon Payments" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg, unter Geltung der Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, welche unter https://payments.amazon.de/help/201751590 einsehbar ist. Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „Amazon Payments“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch den abschließenden Bestellbutton zugleich auch einen Zahlungsauftrag an Amazon. Für diesen Fall erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst.


Nach Auswahl der Zahlungsmethode erhält der Käufer im Onlineshop eine Zusammenfassung über den Kaufgegenstand, die Versanddaten, den Preis, sowie die Versandkosten angezeigt. Weiterhin wird der Kunde nochmals ausdrücklich auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Eine Bestellung ist nur möglich, sofern der Kunde in den dafür vorgesehenen Checkboxen bestätigt, dass er die zum Online-Shop gehörenden Informationen zur Kenntnis genommen hat und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diesem Kaufvertrag zu Grunde liegen, anerkennt.

(3) Der Kunde kann durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ einen verbindlichen Antrag zum Kauf der zuvor genannten Waren aus dem Warenkorb abgeben.
(4) Nach Abschluss der Bestellung wird der Käufer direkt über die ihm zugeteilte Bestellnummer informiert.
(5) Wir übersenden dem Käufer automatisch eine Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird und welche der Käufer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrages dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, die gesondert (Auftragsbestätigung) versandt wird.
In dieser E-Mail/Fax oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung ange-
geben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 1 - 2 Wochen ab Vertragsschluss.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z. B. Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.
Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
(4) Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte insbesonde-
re bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

§ 4 Leistungsort, Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme und Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, dort ist auch der Erfüllungsort. Unser Lager gilt als Erfüllungsort für den Fall, dass der Kunde die Ware selbst abholt; versenden wir auf Verlangen und Kosten des Kunden die Ware an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf), so gilt als Ort der Leistungserbringung gleichwohl der Ort unseres Lagers. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, so sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des
Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
(4) Bei der Einfuhr in die Schweiz fallen je nach Einfuhrland, zusätzliche Zollgebühren an, die vom Käufer getragen werden müssen.


§ 5 Lagerhaltungskosten für Waren bei Annahmeverzug des Kunden, sowie bei nicht vorliegenden Gewährleistungsansprüchen
(1) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
(2) Schickt uns ein Kunde Ware aufgrund einer Mängelrüge zur Überprüfung zu, werden wir die Ware auf das Vorliegen eines Mangelfalls prüfen. Stellen wir fest, dass ein Mangel nicht vorliegt, so teilen wir dies dem Kunden schriftlich oder in elektronischer Form (Mail) unter Beifügung einer Aufforderung zur Rücknahme des Kaufgegenstandes mit. Hierbei setzen wir dem Kunden eine Frist, binnen derer er die an uns geschickte Ware bei uns abholen kann und/oder stellen ihm anheim, von uns berechnete Versandkosten zu zahlen, damit die Ware von uns an ihn zurückgeschickt wird. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Annahme der Ware in einem der vorstehen-den Fälle nicht nach oder zahlt er die von uns berechneten Rücksende-/Transportkosten nicht an uns, so kommt der Kunde nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung über das Nichtvorliegen des Mangels an dem von ihm erworbenen Produkt mit der Rücknahme der Ware in Verzug. In dem vorstehenden Fall sind wir ebenfalls berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
(3) In den vorstehenden Fällen berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 € pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. mangels Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, bzw. mit Ablauf der unter der vorstehen-den Nummer genannten Zeitpunkte. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, etc.) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. Erreichen die von uns so zu berechnenden Lagerkosten 50 % des Nettowarenwertes, so sind die Lagerkosten auf diesen Betrag gedeckelt. Bei Er-reichen dieses Betrages sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verwerten und die so erzielten Beträge zunächst auf unsere Lagerkosten zu verrechnen und den überschüssigen Betrag an den Kunden auszuzahlen.
(4) Lagerfrist
Wir behalten uns vor, die an uns zurückgesendeten Waren, bei denen ein Mangel nicht festgestellt werden konnte und bezüglich deren Rücknahme der Kunde in Annahmeverzug geraten ist bei uns für einen Zeitraum von maximal drei Jahren aufzubewahren.
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Ware spätestens nach Ablauf der genannten Lagerfrist durch aus, soweit möglich, verwertet wird und der so erzielte Betrag zunächst auf Lagerkosten und andere Schadenersatzansprüche unsererseits verrechnet wird und der darüberhinausgehende Betrag an den Kunden erstattet wird.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager. Transport- und alle
sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht
zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Paletten.
(3) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen in Abhängigkeit von der jeweils gewählten Bezahlme-
thode. Wir behalten uns vor, Kunden lediglich die Möglichkeit der Zahlung „Paypal“, "Amazon Pay" „Voraus-
kasse“ oder „Sofortüberweisung“ anzubieten. Für diesen Fall beginnen wir mit der Ausliefe-
rung der Ware erst, wenn die entsprechende Zahlung bei uns gebucht werden konnte.
Die Zahlung wird allerdings spätestens fällig 14 Tage nach Vertragsschluss.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist wäh-
rend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behal-
ten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein
Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröff-
nung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungs-
verweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
(§ 321 BGB).
Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir
den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristset-
zung bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten des Käufers bei Erhalt der Ware und auftretenden Mängeln
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die ihm verkaufte Ware unverzüglich nach Erhalt entsprechend
den gesetzlichen Regelungen der §§ 377,381 HGB zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind
durch den Käufer unverzüglich schriftlich oder per Email zu rügen.
Kommt der Käufer der Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, so ist die Haftung des Ver-
käufers wegen dieses nicht angezeigten Mangels ausgeschlossen.
(2) Hat der Käufer sich für die Versendung des Kaufgegenstandes an einen anderen Ort als
unser Auslieferungslager entschieden, so ist er verpflichtet, die Verpackung der Ware bei
Übergabe durch den Frachtführer unmittelbar auf Beschädigungen zu untersuchen und fest-
gestellte Beschädigungen der Verpackung dem Frachtführer gegenüber unmittelbar schrift-
lich zu rügen.
Stellt der Käufer bei Übernahme der Ware durch den Frachtführer eine äußerliche Beschädi-
gung der Verpackung oder der Ware selbst fest, so darf er zur Wahrung seiner eigenen Rech-
te die Ware nicht annehmen, er ist verpflichtet, die entsprechenden Beschädigungen an
Verpackung und Ware unmittelbar bei Erhalt durch geeignete Maßnahmen zu dokumentie-
ren. Hierzu sollten die entsprechenden Beschädigungen z.B. durch Fotos, eine Videoaufnah-
me sowie eine kurze schriftliche Beschreibung dokumentiert werden.
Nimmt der Kunde die Ware trotz offensichtlicher Beschädigung der Verpackung an und be-
stätigt dem Frachtführer gegenüber, dass er die Ware mangelfrei erhalten hat, so gilt diese
Bestätigung auch als Bestätigung der Mangelfreiheit gegenüber dem Verkäufer.
(3) Der Käufer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die verkaufte Ware nur zu ordnungs-
gemäßen und für die Ware vorgesehenen Zwecken verwandt wird.
Der Käufer ist dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die erworbene Ware ordnungs-
gemäß, das heißt möglichst durch einen Fachbetrieb oder durch ausreichend fachlich quali-
fiziertes Personal, installiert und/oder eingebaut wird, sofern es sich nicht um Kaufgegenstän-
de, die einer unmittelbaren Nutzung zugänglich sind, handelt (z.B. Geräte, die durch Verbin-
den mit einer handelsüblichen Steckdose in Betrieb genommen werden können). Auf Anfor-
derung ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die ordnungsgemäße Installation durch ei-
nen Fachbetrieb und/oder ein entsprechend qualifiziertes Unternehmen nachzuweisen.
Weist der Kunde dies nicht nach, so ist die Gewährleistung für das Produkt ausgeschlossen, es
sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der entstandene Fehler/Mangel nicht auf der
mangelhaften Installation beruht bzw. der Käufer weist nach, dass der Mangel unabhängig
von der Installation aufgetreten ist.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, die Betriebsanleitung oder Installationsanleitung für sämtliche
erworbenen Gegenstände vor Inbetriebnahme und/oder Einbau genauestens zu lesen und
eine Inbetriebnahme und/oder Einbau ausschließlich nach den Vorgaben des Herstellers vor-
zunehmen.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, jeden Mangel schriftlich möglichst auf dem von uns dafür vor-
gesehenen Reklamationsvordruck uns gegenüber zu rügen.
(6) Rügt der Käufer einen Mangel, so ist er verpflichtet, uns die Ware am Erfüllungsort zur Be-
gutachtung zur Verfügung zu stellen.


§ 8 Mängelgewährleistungsansprüche sowie Gewährleistungseinschränkungen
(1) Ob ein gelieferter Kaufgegenstand mangelhaft ist, regelt sich nach den gesetzlichen Re-
gelungen.
(2) Haben wir festgestellt, dass eine gelieferte Ware/Sache mangelhaft ist, so obliegt uns die
Entscheidung, wie wir die Nacherfüllung erbringen. Wir treffen nach freiem Ermessen die
Wahl, ob die Erfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung
einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erbracht wird. Unser Recht, die Nacherfüllung un-
ter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns die mangelhafte Sache zur Überprüfung und ggf. Nacherfül-
lung an dem Erfüllungsort, das heißt unseren Firmensitz, zur Verfügung zu stellen.
(4) Im Zuge der Nacherfüllung sind wir lediglich verpflichtet, die Kaufsache in denjenigen Zu-
stand zu versetzen, den sie bei Gefahrübergang auf den Kunden haben sollte.
(5) Der Käufer hat uns in jedem Falle eine angemessene Frist und entsprechende Gelegenheit
zur Überprüfung und ggf. Nachbesserung einzuräumen.
(6) Wählen wir als Nacherfüllung die Nachlieferung, so hat der Käufer uns die mangelhafte
Sache zurückzugeben.
(7) Die Nacherfüllung beinhaltet, sofern es sich um Waren oder Sachen handelt, die noch
individuell eingebaut oder verbaut oder mit einer anderen Sache verbunden werden müs-
sen, weder den Einbau noch den Ausbau der mangelhaften Sache noch das Zerlegen und
Trennen von den mit der Sache verbundenen Gegenständen.
Dies gilt ausdrücklich dann nicht, wenn wir zuvor zum Einbau und/oder Verbau und Zusam-
menbau der Sache verpflichtet waren.
(8) Stellt sich bei Untersuchung der vom Kunden als mangelhaft gerügten Sache heraus, dass
tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so gehen sämtliche ggf. angefallenen Kosten zulasten
des Kunden.

(9) Während der Untersuchung des uns zur Verfügung gestellten Kaufgegenstandes hat der Kunde keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder die Gestellung eines Ersatzgerätes.

(10) Schamottsteine, Leuchtmittel und Glas sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 9 Verjährung/Gewährleistungsfrist
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus
Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang auf den Kunden. Für gebrauchte
Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und
außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware
beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199
BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Pro-
dukthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatz-
ansprüche des Käufers gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere
des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unter-
liegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechts-
wahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
(2) Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internatio-
naler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar er-
gebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Gelsenkirchen. Wir sind jedoch auch berech-
tigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Käufers. Wir beachten
dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemedienge-
setzes. Ohne Einwilligung des Käufers werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden
nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnis-
ses und für die Inanspruchnahme oder Abrechnung von Diensten erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Käufers werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der
Werbung oder Meinungsforschung nutzen.
(3) Der Käufer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten über den But-
ton „Mein Konto“ in seinem Profil abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Die Löschung ist
allerdings nur insofern möglich, als das wir die Daten nicht mehr zur Ausführung eines Vertra-
ges oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahren müssen.

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